Handelsfachwirt/in (Abi-Ausbildung)

Beschreibung
Die Tätigkeit im Überblick
Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen übernehmen in Unternehmen des Groß- und Einzelhandels qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben der mittleren Ebene.
Handelsfachwirte und -fachwirtinnen arbeiten in Einzel- und Großhandelsunternehmen aller Wirtschaftsbereiche. Sie können z.B. in Einzelhandelsgeschäften und -ketten, Filialgeschäften und Zweigstellen, in Fachmärkten, Warenhäusern, bei Vertragshändlern und -niederlassungen, bei Handels- und Werksvertretungen sowie in Versandhandelsunternehmen beschäftigt sein.
Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildung Handelsfachwirt/in ist eine doppelt qualifizierende Erstausbildung (Abiturientenausbildung). Sie führt zu einem Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf (duale Berufsausbildung) und parallel dazu zu dem bundesweit einheitlich geregelten Abschluss Handelsfachwirt/in.
Die i.d.R. dreijährige Ausbildung wird an Bildungseinrichtungen des Handels und der Industrie- und Handelskammern sowie in Wirtschaftsbetrieben und in Berufsschulen durchgeführt.
Daneben gibt es die Möglichkeit, den Abschluss als Handelsfachwirt/in im Rahmen einer bundesweit geregelten Weiterbildung zu erwerben.
Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin
Quelle: berufenet.arbeitsagentur.de